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Bildung

BILDUNG IST KEIN LEBENSABSCHNITT

Wir sind der Überzeugung, dass die Bildung, insbesondere in der sich so schnell wandelnden Zeit, keinen einzelnen Lebensabschnitt darstellen darf. Ausgelernt hat man niemals. Eine Weiterbildung und Umschulung soll immer möglich sein. Dadurch wird nicht nur die Wirtschaft mit Fachkräften gestärkt, sondern es öffnen sich auch neue persönliche Wege für jede und jeden. Um den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, muss das Bildungswesen in gewissen Bereichen neu gedacht werden, auch als eine Art Lebensschule mit lebenslangem Lernen und praxisorientierter Weiterbildung. Die Schweiz wie auch der Kanton Bern haben weltweit einen hervorragenden Ruf in der Forschung, welchen wir den angesehenen Universitäten und Hochschulen verdanken, Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, müssen wir internationale Zusammenarbeiten wie das Forschungsprogramm Horizon Europe stärken und weiter ausbauen. Auch die Zusammenarbeit zwischen der Forschung und Wirtschaft soll gestärkt werden, um nachhaltige Innovationen voranzutreiben.

UM DIESE ZIELE ZU ERREICHEN, SETZT SICH DIE JUNGE MITTE DAFÜR EIN, DASS

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ein Pflichtfach «Staatskunde & Politik» eingeführt wird

Jugendliche und junge Erwachsene beteiligten sich weniger an Wahlen und Abstimmungen als ältere Stimmberechtigte. Gleichzeitig nehmen wir wahr, dass die 16-25-Jährigen die Vorteile und Eigenheiten der direkten Demokratie immer mehr entdecken und mitwirken möchten. Es ist deshalb wichtig, dass junge Menschen mit politischer Bildung in ihrem Wissen und Mitwirken gestärkt werden. Deshalb soll/en:

  • Auf Sekundarstufe II erhalten junge Erwachsene einen neutralen Staatskunde- und Politikunterricht und lernen die Eigenheiten der schweizerischen, kantonalen und kommunalen Demokratie und die Partizipationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler kennen. In diesem Fach sollen mitunter aktuelle Abstimmungsvorlagen neutral behandelt werden.
  • Besuche eines nationalen, kantonalen oder kommunalen Parlamentes in der Sekundarstufe II erleichtert durchgeführt werden.
  • Berufsschulen und Gymnasien Veranstaltungen mit den kantonal ansässigen Jungparteien und politischen Jugendverbänden organisieren, um den Austausch zwischen den Jugendlichen und der jungen Politik zu fördern (z.B. in Form von Podien).
  • Die politische Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen muss gestärkt werden, sodass sie politische Bildung anhand aktueller politischer Themen neutral vermitteln können.
  • Vereine, welche zur politischen Bildung an Schulen beitragen, auch durch die Kinder- und Jugendförderung des Bundes unterstützt werden.

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halbjährliche Praxiswochen eingeführt werden

Auch noch heute wird die Schule häufig traditionell zur Vermittlung von theoretischem Wissen gedacht. Mit halbjährlichen Praxiswochen soll sie neben dem Unterricht verstärkt auf gesellschaftliche Herausforderungen und Bedürfnisse ausgerichtet werden. Schülerinnen und Schüler sollen mit diesen Wochen auf ein selbstständiges Leben vorbereitet werden. So sollen in Praxiswochen unter anderem Themen wie der Umgang mit heutigen Medien, mentale Gesundheit, Nachhaltigkeit, Altersvorsorge, oder weiteren aktuellen Thematiken, aber auch Pflichten wie der Steuererklärung behandelt werden.

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das lebenslange Lernen gestärkt wird

Stillstand ist Rückschritt, daher ist es wichtig diverse Hürden, welche Menschen aktuell daran hindern Weiterbildungen zu besuchen abzubauen. Solche Hürden sind meist finanzieller oder zeitlicher Natur. Dabei müssen berufliche Weiterbildungen akademischen Ausbildungen gleichgestellt werden. Deshalb soll/en:

  • Aufnahmeprüfungen und Kosten für Weiterbildungen, welche auf der Erstausbildung beruhen, gesamthaft von den Steuern abgezogen werden können.
  • Der Kanton Bern als ein Kanton der stetigen Weiter- und Fortbildungen auf allen Altersstufen gefördert werden.
  • Um Hürden abzubauen ist es möglich, bis zu einem Jahr Rentezeit zu Gunsten von Weiterbildungen zu beziehen.
  • Um Weiterbildungskosten zu finanzieren ist es möglich Geld aus der 3. Säule zu beziehen.
  • In den Berufsschulen soll auf branchenspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten aufmerksam gemacht werden.
  • Kantonale finanzierte Unterstützungen für die höhere Berufsbildung sollen vereinheitlicht werden.

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das einzig-artige duale Bildungs-system gesichert und gefördert wird

Für ein Individuum ist es oft günstiger zu studieren, als eine Weiterbildung zu besuchen, welche auf einem Lehrabschluss basiert. Dies ist eine Ungerechtigkeit, welche die Berufslehre schwächt.

Eine Schwierigkeit in der Praxis ist es, dass viele Lehrpersonen der Volksschule sich noch nie im privatwirtschaftlichen Kontext bewerben mussten. Hier gilt es also Knowhow aus der Wirtschaft zu holen. Deshalb soll/en:

  • Die Berufslehre gestärkt werden und den gleichen Stellenwert erhalten wie die akademische Ausbildung, dafür wird die finanzielle Unterstützung vermehrt ausgeglichen.
  • Berufslehren wann immer möglich an Vergleichstandards wie den NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen Berufsbildung) bzw. an den EQR (Europäischer Qualifikationsrahmen) angepasst werden.
  • Lehrpersonen zum Thema Bewerbungsdossier und Vorstellungsgespräche besser geschult werden. Auch sollen externe Fachpersonen zum Unterricht herangezogen werden, um Vorstellungsgespräche zu üben und Bewerbungsdossier zu erarbeiten.

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Studien-abbrüche reguliert und kontrolliert werden

Die Suche nach einem passenden Studium kann schwierig sein, da mag es nicht verwundern, wenn viele Studiengänge bereits im ersten oder zweiten Semester abgebrochen werden. Eine Neubeurteilung der Wünsche und Ambitionen des Studierenden hilft dabei, das besser passende Studium zu finden.

Damit jedoch die Staatsfinanzen nicht nochmals belastet werden, soll ein Studium nach dem zweiten Abbruch verhältnismässig selbst bezahlt werden.

  • Wer nach zwei Studienabbrüchen ein drittes Studium beginnt, muss die Kosten für das Studium verhältnismässig zum Haushaltseinkommen selbst tragen. Ausgenommen sollen dabei Wechsel derselben Studienrichtung, also beispielweise von einer Universität an eine Fachhochschule sein. Die verminderten Kosten werden in die Beratung der Berufswahl auf Sekundarstufe II investiert.

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die Chancen-gleichheit bei universitären Angeboten sichergestellt ist

Die Kantone vergeben Stipendien nach unterschiedlichen Massstäben. Das führt dazu, dass zwei Studierende mit derselben Ausgangslage je nach Wohnkanton ein Stipendium erhalten oder nicht. Diesem Missstand versuchte man mit einem Stipendienkonkordat im Jahr 2013 entgegenzuhalten. Dennoch ist die Harmonisierung leider nicht so fortgeschritten, um die Chancengleichheit für alle Studierende egal aus welchem Kanton sie kommen zu erreichen. Ebenfalls deshalb sollen:

  • Stipendien und deren Mindestanforderungen von Universitäten und Hochschulen interkantonal durch den Bund vereinheitlicht werden.
  • Die Vereinbarkeit von Studium und Familie soll gewährleistet werden.

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der Spitzenplatz in der Forschung erhalten bleibt

Wir verteidigen Jahr für Jahr internationale Spitzenplätze in der Forschung. Die Spitzenplätze sind keine Garantie und müssen durch internationale Zusammenarbeiten wie dem Forschungsprogramm Horizon Europe gestärkt werden. Mit dem ausgezeichneten Forschungsstandort können die Schweiz und der Kanton Bern auch international mit Innovationen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen. Dafür ist die Zusammenarbeit zwischen der Forschung und Wirtschaft voranzutreiben und jegliche bürokratische Hürden sind zu vereinfachen. Deshalb soll/en:

  • Internationale Zusammenarbeiten wie das Forschungsprogramm Horizon Europe sind Bestandteil der Aussenpolitik und werden im Sinne der Stärkung des Forschungsstandortes weiter ausbauen.
  • Die Zusammenarbeit zwischen der Forschung und Wirtschaft soll gestärkt werden, um nachhaltige Innovationen voranzutreiben.

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